Bauphysik / Wärmeschutz und Energieberatung
Unserer Ingenieurbüro erarbeitet alle erforderlichen Nachweise zum Wärmeschutz und Bauphysik. Wir sind eingetragen in die Liste der nachweisberechtigten Ingenieure für Wärmeschutz bei der Architektenkammer Thüringen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gebäudeernergiegesetz (GEG) :
Wir führen die Nachweise für Bauteile und Gebäude nach der Energieeinspaverordnung bzw. dem Gebäudeenergiegesetz.
Für neu zu errichtende Gebäude muss ein Energieausweis erstellt werden. Energieausweise für Nichtwohngebäude müssen ab dem 01.01.2009 ausgestellt werden. Wir erstellen die Energieausweise. Diese Ausweise haben alle eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Eine Energieberatung und insbesondere eine Beantragung von öffentlichen Fördermitteln setzt immer eine Bedarfsberechnung voraus und somit auch einen Bedarfsausweis.
Das erneuerbare Energien – Wärmegesetz (EEWärmG) :
Das EEWärmG gilt ab dem 01.01.2009 und schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Hierzu zählen unter anderem Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen.
Fördermöglichkeiten:
Es gibt verschiedenste Förderprogramme des Bundes für den Neubau und die Sanierung bestehender Gebäude. Lassen Sie sich von unserem Ingenieurbüro beraten.